Rechtsprechung
BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06, 2 AR 222/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 4 Abs. 1 StPO
Verfahrensverbindung (Gericht höherer Ordnung; Eröffnung des Hauptverfahrens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Das Schöffengericht als ein gegenüber dem Strafrichter Gericht höherer Ordnung; Zulässigkeit der Verbindung zweier sich im gleichen Prozessstadium befindlicher Strafsachen
- Judicialis
StPO § 4 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 4 Abs. 1
Verbindung nur bei bereits eröffnetem Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg - 5 Ls 176 Js 78505/02
- AG Lörrach - 31 Ds 95 Js 7250/06
- BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06, 2 AR 222/06
- BGH, 18.04.2007 - 2 AR 89/07
- BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 150/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90
Zulässigkeit der Verfahrensverbindung vor Eröffnung des Hauptverfahrens
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06
Danach ist die Verbindung zweier Strafsachen zwar auch dann zulässig, wenn sie sich nicht im gleichen Prozessstadium befinden (BGHR StPO § 4 Verbindung 5); doch muss in derjenigen Strafsache, die bei dem Gericht höherer Ordnung angeklagt ist, das Hauptverfahren bereits eröffnet sein (BGH, Beschluss vom 19. Juli 1988 - 2 ARs 342/88 -). - BGH, 23.08.2005 - 2 ARs 211/05
Sachdienlichkeit der Verfahrensverbindung
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06
Dass ein Eröffnungsbeschluss bisher auch nicht in der vom Amtsgericht abgegebenen Strafsache ergangen ist, stünde dagegen einer Verfahrensverbindung nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2003 - 2 ARs 280/03 - und vom 23. August 2005 - 2 ARs 211/05 -).". - BGH, 11.08.2003 - 2 ARs 280/03
Verfahrensverbindung (Sachdienlichkeit)
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06
Dass ein Eröffnungsbeschluss bisher auch nicht in der vom Amtsgericht abgegebenen Strafsache ergangen ist, stünde dagegen einer Verfahrensverbindung nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2003 - 2 ARs 280/03 - und vom 23. August 2005 - 2 ARs 211/05 -).". - BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68
Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06
Die Verbindung der Strafsachen kommt daher nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 StPO in Betracht (vgl. BGHSt 22, 232). - BGH, 19.07.1988 - 2 ARs 342/88
Verbindung zu einer gemeinsamen Verhandlung - Eröffnung des angeklagten …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06
Danach ist die Verbindung zweier Strafsachen zwar auch dann zulässig, wenn sie sich nicht im gleichen Prozessstadium befinden (…BGHR StPO § 4 Verbindung 5); doch muss in derjenigen Strafsache, die bei dem Gericht höherer Ordnung angeklagt ist, das Hauptverfahren bereits eröffnet sein (BGH, Beschluss vom 19. Juli 1988 - 2 ARs 342/88 -).
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14
Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von …
Der Verbindungsbeschluss des Landgerichts, das gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 StPO zuständig war, erweist sich seinerseits als wirksam; denn soweit die Eröffnung des vor dem Gericht höherer Ordnung anhängigen Verfahrens Voraussetzung für eine wirksame Verbindung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 2 ARs 405/06, StraFo 2006, 492), hat - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - das Landgericht diese Bedingung erfüllt, indem es im Beschluss vom 8. August 2012 zunächst über die Eröffnung und sodann über die Verbindung beider nunmehr rechtshängigen Verfahren entschieden hat. - BGH, 29.04.2021 - 2 ARs 137/21
Verfahrensverbindung (Voraussetzungen)
Eine Verfahrensverbindung nach § 4 Abs. 1 StPO setzt voraus, dass zwischen den Strafsachen ein - sachlicher oder persönlicher - Zusammenhang im Sinne von § 3 StPO besteht, die Sachen bei Gerichten unterschiedlicher Rangordnung anhängig gemacht worden sind (bei Gerichten gleicher Ordnung gilt § 13 Abs. 2 StPO, vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 2 ARs 30/18, juris, Rn. 4) und das Gericht höherer Ordnung das Hauptverfahren eröffnet hat (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 77; StraFo 2006, 492;… Scheuten, in: KK-StPO, 8. Aufl., § 4 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 4 Rn. 2, jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 11.10.2006 - 2 AR 222/06 2 ARs 405/06 2 AR 222/06.